AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Rappl Zerspanungstechnik

Kauflieferungsvertrag

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle durch uns übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 Abs. 1 BGB).

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle unsere zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung der Kaufsache in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers vorbehaltlos ausführen.

1.5 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor unseren Verkaufsbedingungen. Der Inhalt der individuellen Vereinbarung kann nur durch einen Vertrag in Schriftform oder durch unsere schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.

1.6 Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

1.7 Eine Verweisung auf gesetzliche Bestimmungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen hat lediglich klarstellenden Charakter.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum auf dem Angebot verbindlich, soweit sich aus ihnen nicht etwas anderes ergibt. Angebote in Prospekten, Anzeigen oder ähnlichem sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Auftraggeber ist ein bindendes Angebot. Dieses Angebot kann von uns innerhalb von zwei Wochen angenommen werden, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wenn nicht ausdrücklich von uns anders angegeben: Biegeradien gemäß unseren Standard-Werkzeugen.

2.4 Angebotsunterlagen und hier insbesondere von uns erstellte Zeichnungen, Beschreibungen und Dateien jeglicher Art unterliegen dem Urheberschutz und verbleiben in unserem Eigentum. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

2.5 Wir verpflichten uns, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne ohne dessen Zustimmung Dritten nicht zugänglich zu machen.

2.6 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ohne die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders angegeben verstehen sich die Preise exklusiv der Kosten für Verpackung und Fracht.

3.2 Wird der Preis in ausländischer Währung vereinbart, trägt der Auftraggeber das Wechselkursrisiko.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

4.2 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4 Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder von uns nicht bestrittene Gegenforderungen oder um Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller im Rahmen des Versendungskaufs mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführermoder oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Ist die Kaufsache vom Besteller abzuholen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Aussonderung der Ware und Mitteilung, dass die Kaufsache abgeholt werden kann, über.

5.2 Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen nicht vereinbart.

5.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt die Art der Versendung, insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung selbst zu bestimmen.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferzeit vereinbaren wir individuell oder geben sie in der Auftragsbestätigung an.

6.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers (Beschaffen von Unterlagen und Genehmigungen, Freigaben, Eingang von vereinbarter Anzahlung etc.) voraus. Kommt es diesbezüglich zu Verzögerungen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

6.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Lieferung das Werk vor ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

6.4 Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, soweit sie sich nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des auswirken. Treten diese Umstände bei einem Unterlieferanten von uns ein, gilt eben ausgeführtes entsprechend. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller schnellstmöglich mitgeteilt. Sollten diese Hindernisse länger als vier Monate andauern oder machen sie unsere Leistung auf Dauer unmöglich, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Besteller von uns sofort über die Unmöglichkeit zu informieren und die Gegenleistung ist ihm unverzüglich zurückzuerstatten.

6.5 Teillieferungen sind zulässig soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

6.6 Die angelieferte Kaufsache ist vom Besteller auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.

6.7 Im Falle des Annahmeverzuges auf Seiten des Bestellers oder einer schuldhaften Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

7. Gewährleistung, Mangelansprüche und Schadensersatz

7.1 Die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Zeigt sich im Rahmen der Untersuchung oder später ein Mangel, ist uns hiervon unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb einer Woche ab Entdeckung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

7.3 Unabhängig von der Untersuchungs- und Rügepflicht sind offensichtliche Mängel immer innerhalb von einer Woche ab Lieferung anzuzeigen, wobei auch in diesem Fall die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

7.4 Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

7.5 Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

7.6 Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt und dieser fristgerecht gerügt wurde, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.

7.7 Wir sind verpflichtet, die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

7.8 Verursacht die Mangelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand, ist diese ausgeschlossen.

8. Haftung im Übrigen

8.1 Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Grund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung

    a) des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
    b) einer Verletzung einer Kardinalspflicht. Eine Kardinalspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz eines vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Die sich aus 8.2 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Dasselbe gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus dem Datenschutzrecht.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache vor, bis sämtliche Forderungen des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

9.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor vollständiger Zahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er Rappl Zerspanungstechnik unverzüglich davon zu benachrichtigen.

9.3 Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen.

9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt die Kaufsache im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen Dritte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Auftraggeber bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung solange nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

10. Patente, Urheberrechte und Datenschutz

10.1 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Fertigungsunterlagen, Programmen und Gleichartigem behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Herausgabe von bei uns erstellten Fertigungsunterlagen und Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichendes muss zwingend vor Auftragsvergabe genau detailliert und schriftlich definiert sein.

10.2 Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen Informationen von uns Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jedweder Art ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.

10.3 Auf unser Verlangen hin sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

10.4 Führt die Benutzung der Kaufsache zur Verletzung von Schutzrechten, welche wir zu vertreten haben, sind wir die Kaufsache in der Gestalt zu modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist oder zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen nicht möglich, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

10.5 Gemäß § 26 Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten soweit notwendig und zulässig speichern.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rosenheim, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am Wohnsitz des Beklagten zu erheben.

11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber nicht berührt.

Fassung vom 22.02.2019.

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